Thomas Schroeter
Business und Privates von Thomas Schroeter
Anwälte mit Ahnung - Thomas Schroeter
Aus dem Stern über den G8-Gipfel:
“Die Rostocker Anwältin Verina Speckin sagt: ‘Nur 125 bis 130 von insgesamt 1147 in Gewahrsam Genommenen haben einen Richter gesehen. Der Rest ist so entlassen worden. Das heißt doch offenbar, sie waren zu Unrecht festgehalten worden.’ ”
Schauen wir einmal in das Gesetz über die öffenliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern […]
Aus dem Stern über den G8-Gipfel:
“Die Rostocker Anwältin Verina Speckin sagt: ‘Nur 125 bis 130 von insgesamt 1147 in Gewahrsam Genommenen haben einen Richter gesehen. Der Rest ist so entlassen worden. Das heißt doch offenbar, sie waren zu Unrecht festgehalten worden.’ ”
Schauen wir einmal in das Gesetz über die öffenliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V), so finden wir in § 55:
(5) Der Gewahrsam ist unverzüglich aufzuheben, sobald der Grund weggefallen oder der Zweck erreicht ist. Der Gewahrsam ist spätestens am Ende des Tages nach der Übernahme in den Gewahrsam aufzuheben, sofern nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung gerichtlich angeordnet worden ist.
Eine fehlende gerichtliche Entscheidung heißt also keineswegs, daß der Gewahrsam unrechtmäßig war. Als Anwältin aus Rostock sollte man zumindest das heimische SOG kennen.
Interessant auch diese Aussage:
“Nebenbei noch eine Airline oder ein anderes Unternehmen zu führen, kann ich mir nicht vorstellen.”
Das könnte ich mir bei ihr allerdings auch nicht vorstellen.
Wenigstens bezeichnet sich die o.g. Dame hier selbst als “Provinzanwältin”.
Am 25.08.07 in Strafrechtund Allgemeines veröffentlicht. RSS Feed für Kommentare. Du kannst hier kommentieren oder per Trackback von Deinem Blog .
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